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3 K 2787/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-10-08, 3 K 2787/22
3 K 2787/22Tribunal administratif8 oct. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-08
Aktenzeichen: 3 K 2787/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1008.3K2787.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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