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16 K 2473/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-18, 16 K 2473/23
16 K 2473/23Tribunal administratif18 sept. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-18
Aktenzeichen: 16 K 2473/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0918.16K2473.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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