Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-12, 28 K 4846/23

28 K 4846/23Tribunal administratif12 sept. 2024

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 K 4846/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-12

Aktenzeichen: 28 K 4846/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0912.28K4846.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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