Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-10, 28 L 2250/24

28 L 2250/24Tribunal administratif10 sept. 2024

Regest

Eine Flüchtlingsunterkunft muss - wie Betriebsleiterwohnungen - die für ein Gewerbegebiet typische und zulässige Immissionsbelastung hinnehmen. Sie muss sich mit den Immissionen abfinden, die generell im Gebiet der Hauptnutzung üblich und zulässig sind.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 L 2250/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-10

Aktenzeichen: 28 L 2250/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0910.28L2250.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Kammer

Normen: § 246 Abs. 11 BauGB

Leitsätze

Eine Flüchtlingsunterkunft muss - wie Betriebsleiterwohnungen - die für ein Gewerbegebiet typische und zulässige Immissionsbelastung hinnehmen. Sie muss sich mit den Immissionen abfinden, die generell im Gebiet der Hauptnutzung üblich und zulässig sind.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.