projets
28 L 2250/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-10, 28 L 2250/24
28 L 2250/24Tribunal administratif10 sept. 2024
Eine Flüchtlingsunterkunft muss - wie Betriebsleiterwohnungen - die für ein Gewerbegebiet typische und zulässige Immissionsbelastung hinnehmen. Sie muss sich mit den Immissionen abfinden, die generell im Gebiet der Hauptnutzung üblich und zulässig sind.
Entscheidungsdatum: 2024-09-10
Aktenzeichen: 28 L 2250/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0910.28L2250.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Kammer
Normen: § 246 Abs. 11 BauGB
Eine Flüchtlingsunterkunft muss - wie Betriebsleiterwohnungen - die für ein Gewerbegebiet typische und zulässige Immissionsbelastung hinnehmen. Sie muss sich mit den Immissionen abfinden, die generell im Gebiet der Hauptnutzung üblich und zulässig sind.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.