Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-07-05, 7 K 2728/22

7 K 2728/22Tribunal administratif5 juil. 2024

Regest

Eine Online-Ehe aus Utah/USA begründet nicht die Familienangehörigkeit zu einem Unionsbürger, wenn die Verlobten zur Zeit der Trauungszeremonie in Deutschland waren. Es besteht keine Bindungswirkung von Bescheinigungen eines Heimatmitgliedstaates über Vorgänge im Aufnahmemitgliedstaat, wenn diese offensichtlich unzutreffend sind.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 7 K 2728/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-05

Aktenzeichen: 7 K 2728/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0705.7K2728.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 5 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU; § 2 Abs. 2 Nr. 6 FreizügG/EU; § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 3a) FreizügG/EU; § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU, § 5a Abs. 2 FreizügG/EU Art. 13 Abs. 4 EGBGB, § 1310 BGB; § 1311BGB

Leitsätze

Eine Online-Ehe aus Utah/USA begründet nicht die Familienangehörigkeit zu einem Unionsbürger, wenn die Verlobten zur Zeit der Trauungszeremonie in Deutschland waren.

Es besteht keine Bindungswirkung von Bescheinigungen eines Heimatmitgliedstaates über Vorgänge im Aufnahmemitgliedstaat, wenn diese offensichtlich unzutreffend sind.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

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