Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-06-26, 26 L 1345/24

26 L 1345/24Tribunal administratif26 juin 2024

Regest

Der Bewerbungsverfahrensanspruch eines um ein Beförderungsamt konkurrierenden Beamten geht unter, wenn dieser nicht rechtzeitig vor der Besetzung der relevanten Stelle - hier mit einem angestellten Konkurrenten - vorläufigen Rechtsschutz sucht und keine Rechtsschutzvereitelung vorliegt. Insoweit sind die höchstgerichtlichen im Zusammenhang mit der Ernennung eines Beamten entwickelten Grundsätze auf den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit einem Angestellten, der das Auswahlverfahren ebenfalls endgültig abschließt, zu übertragen (ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 2 MB 28/14 -, juris).

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 26 L 1345/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-26

Aktenzeichen: 26 L 1345/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0626.26L1345.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Kammer

Leitsätze

Der Bewerbungsverfahrensanspruch eines um ein Beförderungsamt konkurrierenden Beamten geht unter, wenn dieser nicht rechtzeitig vor der Besetzung der relevanten Stelle - hier mit einem angestellten Konkurrenten - vorläufigen Rechtsschutz sucht und keine Rechtsschutzvereitelung vorliegt. Insoweit sind die höchstgerichtlichen im Zusammenhang mit der Ernennung eines Beamten entwickelten Grundsätze auf den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit einem Angestellten, der das Auswahlverfahren ebenfalls endgültig abschließt, zu übertragen (ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 2 MB 28/14 -, juris).

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen trägt der Antragsteller. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 22.000,– Euro festgesetzt.

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