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29 K 1701/23.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-05-02, 29 K 1701/23.A
29 K 1701/23.ATribunal administratif2 mai 2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-02
Aktenzeichen: 29 K 1701/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0502.29K1701.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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