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4 K 1421/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-04-24, 4 K 1421/23
4 K 1421/23Tribunal administratif24 avr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-24
Aktenzeichen: 4 K 1421/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0424.4K1421.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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