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18 K 5786/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-04-10, 18 K 5786/21
18 K 5786/21Tribunal administratif10 avr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-10
Aktenzeichen: 18 K 5786/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0410.18K5786.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
Es wird festgestellt, dass die anlässlich der Versammlung „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ am 26. Juni 2021 in Düsseldorf im Bereich Breite Straße/Ecke Bastionstraße erfolgte Ingewahrsamnahme des Klägers ab 18.11 Uhr bis 22.45 Uhr, sein Ausschluss aus der Versammlung gegen 18.37 Uhr sowie seine Identitätsfeststellung und erkennungsdienstliche Behandlung durch den Beklagten rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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