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15 K 7300/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-04-05, 15 K 7300/22
15 K 7300/22Tribunal administratif5 avr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-05
Aktenzeichen: 15 K 7300/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0405.15K7300.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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