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28 K 6766/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-03-14, 28 K 6766/23
28 K 6766/23Tribunal administratif14 mars 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-14
Aktenzeichen: 28 K 6766/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0314.28K6766.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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