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14 K 6196/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-03-12, 14 K 6196/21
14 K 6196/21Tribunal administratif12 mars 2024
Die Anordnung der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm ist nach der Ergänzung der Ermessenserwägungen rechtmäßig.
Entscheidungsdatum: 2024-03-12
Aktenzeichen: 14 K 6196/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0312.14K6196.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO
Die Anordnung der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm ist nach der Ergänzung der Ermessenserwägungen rechtmäßig.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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