Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-02-06, 14 K 6402/22

14 K 6402/22Tribunal administratif6 févr. 2024

Regest

Da im Rahmen des § 45 StVO kein qualififiziertes Interesse eines Anliegers dahingehend abwägungserheblich ist, dass eine Parkmöglichkeit unmittelbar bei seinem Grundstück eingerichtet wird oder erhalten bleibt, muss die ermessensfehlerfreie Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes hingenommen werden (Fortführung von VG Koblenz, Urteil vom 23.10.2013 - 6 K 569/13 und VG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2022 - 14 K 1860/21)

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 K 6402/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-06

Aktenzeichen: 14 K 6402/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0206.14K6402.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 45 Abs. 1b StVO

Leitsätze

Da im Rahmen des § 45 StVO kein qualififiziertes Interesse eines Anliegers dahingehend abwägungserheblich ist, dass eine Parkmöglichkeit unmittelbar bei seinem Grundstück eingerichtet wird oder erhalten bleibt, muss die ermessensfehlerfreie Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes hingenommen werden (Fortführung von VG Koblenz, Urteil vom 23.10.2013 - 6 K 569/13 und VG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2022 - 14 K 1860/21)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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