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15 K 7729/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-01-26, 15 K 7729/22
15 K 7729/22Tribunal administratif26 janv. 2024
Zum Begriff des Ablieferns einer Aufsichtsarbeit
Entscheidungsdatum: 2024-01-26
Aktenzeichen: 15 K 7729/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0126.15K7729.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: JAG NRW § 21 Abs 1 S 1
Zum Begriff des Ablieferns einer Aufsichtsarbeit
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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