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5 K 6126/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-01-25, 5 K 6126/22
5 K 6126/22Tribunal administratif25 janv. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-25
Aktenzeichen: 5 K 6126/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0125.5K6126.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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