Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-01-15, 35 K 6629/22

35 K 6629/22Tribunal administratif15 janv. 2024

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 35 K 6629/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-15

Aktenzeichen: 35 K 6629/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0115.35K6629.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Landesdisziplinarkammer

Tenor

Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

Die Gewährung des Unterhaltsbeitrages wird ausgeschlossen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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