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35 K 6629/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-01-15, 35 K 6629/22
35 K 6629/22Tribunal administratif15 janv. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-15
Aktenzeichen: 35 K 6629/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0115.35K6629.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Landesdisziplinarkammer
Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Die Gewährung des Unterhaltsbeitrages wird ausgeschlossen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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