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22 L 3014/23.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-12-29, 22 L 3014/23.A
22 L 3014/23.ATribunal administratif29 déc. 2023
Streitgegenstand eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO, mit dem sich der Antragsteller im Ergebnis gegen die Vollziehung einer Abschiebungsanordnung nach §34a AsylG wendet.
Entscheidungsdatum: 2023-12-29
Aktenzeichen: 22 L 3014/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1229.22L3014.23A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Normen: § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG; § 34a AsylG; Art. 12 Dublin III-VO
Streitgegenstand eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO, mit dem sich der Antragsteller im Ergebnis gegen die Vollziehung einer Abschiebungsanordnung nach §34a AsylG wendet.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 8322/23.A wird insoweit angeordnet, als sich diese gegen die Abschiebungsanordnung und die Anordnung eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots (Ziffer 3 und 4 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 00. Oktober 2023) richtet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
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