Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-11-21, 40 K 5949/22.PVL

40 K 5949/22.PVLTribunal administratif21 nov. 2023

Regest

Ob eine Mitteilung die Absicht des Personalrats, die Zustimmung zu verweigern, zum Ausdruck bringt, ist objektiv zu bestimmen. Genügt die Mitteilung dem nicht, ändert nichts, dass Dienststellenleiter und Personalrat die Mitteilung übereinstimmend als solche aufgefasst haben. Die gesetzlichen Vorschriften des LPVG NRW über den Inhalt der Mitteilung sind nicht durch dauernde Übung oder Vereinbarung abdingbar. Die bloße Bitte um Erörterung genügt den Anforderungen nicht.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 40 K 5949/22.PVL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-21

Aktenzeichen: 40 K 5949/22.PVL

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1121.40K5949.22PVL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Fachkammer nach dem LPVG NRW

Leitsätze

Ob eine Mitteilung die Absicht des Personalrats, die Zustimmung zu verweigern, zum Ausdruck bringt, ist objektiv zu bestimmen. Genügt die Mitteilung dem nicht, ändert nichts, dass Dienststellenleiter und Personalrat die Mitteilung übereinstimmend als solche aufgefasst haben. Die gesetzlichen Vorschriften des LPVG NRW über den Inhalt der Mitteilung sind nicht durch dauernde Übung oder Vereinbarung abdingbar. Die bloße Bitte um Erörterung genügt den Anforderungen nicht.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

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