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14 L 2776/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-11-07, 14 L 2776/23
14 L 2776/23Tribunal administratif7 nov. 2023
Eine Begutachtungsananordnung gem. § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV kann im Einzelfall auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Fahrerlaubnisinhaber innerhalb von 16 Monaten 54 nicht eintragungspflichtige Verkehrsverstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs begeht (Hier: bejaht).
Entscheidungsdatum: 2023-11-07
Aktenzeichen: 14 L 2776/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1107.14L2776.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Eine Begutachtungsananordnung gem. § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV kann im Einzelfall auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Fahrerlaubnisinhaber innerhalb von 16 Monaten 54 nicht eintragungspflichtige Verkehrsverstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs begeht (Hier: bejaht).
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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