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2 L 2342/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-09-25, 2 L 2342/23
2 L 2342/23Tribunal administratif25 sept. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-25
Aktenzeichen: 2 L 2342/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0925.2L2342.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller spätestens innerhalb von 5 Werktagen seit Zustellung dieses Beschlusses Einsicht in das über seine Person erstellte vollständige amtsärztliche Gutachten und die dazu gehörenden Untersuchungsergebnisse mit ärztlicher Begleitung und Erläuterung zu gewähren.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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