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19 K 8696/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-07-18, 19 K 8696/21
19 K 8696/21Tribunal administratif18 juil. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-18
Aktenzeichen: 19 K 8696/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0718.19K8696.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 00 . August 2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 00 . November 2021 verpflichtet, dem Kläger Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für den Besuch der D. E. Privatschule für das Schuljahr 2021/2022 zu bewilligen.
Die Kosten des Verfahren, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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