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15 K 4952/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-06-16, 15 K 4952/20
15 K 4952/20Tribunal administratif16 juin 2023
1. § 29 Abs. 3 S. 3 LJG-NRW, der die Entscheidung über das Ob einer Anerkennung als Schweißhundstation mangels anderweitiger normativer Vorgaben in das Ermessen der unteren Jagdbehörde stellt, ist als Rechtsnorm ausgestaltet, die nicht (zumindest auch) dem Interesse derjenigen zu dienen bestimmt ist, die eine solche Anerkennung begeh-ren. 2 Lässt die Anerkennungsentscheidung die subjektiv-öffentliche Rechts-stellung eines Anerkennungsbewerbers unberührt, steht ihm auch kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf eine fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens zu, sondern mit Blick auf das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig allenfalls nur ein - hier nicht verletzter - Anspruch auf Unterlassen einer willkürlichen Auswahlentschei-dung.
Entscheidungsdatum: 2023-06-16
Aktenzeichen: 15 K 4952/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0616.15K4952.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: GG Art 20a; BJagdG § 22a Abs 2 S 2 Hs 2; BJagdG § 22a Abs 1; LJG-NRW § 29 Abs 3 S 3
2 Lässt die Anerkennungsentscheidung die subjektiv-öffentliche Rechts-stellung eines Anerkennungsbewerbers unberührt, steht ihm auch kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf eine fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens zu, sondern mit Blick auf das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig allenfalls nur ein - hier nicht verletzter - Anspruch auf Unterlassen einer willkürlichen Auswahlentschei-dung.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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