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11 K 4136/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-05-11, 11 K 4136/20
11 K 4136/20Tribunal administratif11 mai 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-11
Aktenzeichen: 11 K 4136/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0511.11K4136.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 00. Juni 2020 wird aufgehoben, soweit dem Kläger darin ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- Euro angedroht wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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