Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-04-04, 2 L 2433/22

2 L 2433/22Tribunal administratif4 avr. 2023

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 L 2433/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-04

Aktenzeichen: 2 L 2433/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0404.2L2433.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  • 1. Der Antragsgegner zu 1. wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zu einer Wiederholung der Prüfung „dienstliche Bewertung“ im Modul HS 3.3 zuzulassen, bis über die Rechtmäßigkeit des Prüfungsbescheides das Modul HS 3.3 betreffend im Hauptsacheverfahren rechtskräftig entschieden worden ist.
  • 2. Der Antragsgegner zu 2. wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig unter erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf die Fortsetzung der Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes NRW (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) zu ermöglichen und ihn vorläufig dem Antragsgegner zu 1. erneut zur Ausbildung zuzuweisen, bis über die Rechtmäßigkeit des Prüfungsbescheides das Modul HS 3.3 betreffend im Hauptsacheverfahren rechtskräftig entschieden worden ist.
  • 3. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner zu 1. und zu 2. jeweils zur Hälfte.
  • 4. Der Streitwert wird auf die Wertstufe 7.000,- Euro festgesetzt.

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