Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-02-27, 29 K 140/23

29 K 140/23Tribunal administratif27 févr. 2023

Regest

1. Ein krankhafter Querulantenwahn kann eine partielle Prozessunfähigkeit begründen.2. Ausnahmsweise kann die Feststellung der Prozessunfähigkeit auch ohne Einschaltung eines Sachverständigen durch das Gericht erfolgen, wenn eindeutige Symptome vorliegen, die auch einem medizinisch nicht vorgebildeten Laien zweifelsfreie Schlüsse gestatten.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 K 140/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-27

Aktenzeichen: 29 K 140/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0227.29KAMMER.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Kammer

Leitsätze

  1. Ein krankhafter Querulantenwahn kann eine partielle Prozessunfähigkeit begründen.2. Ausnahmsweise kann die Feststellung der Prozessunfähigkeit auch ohne Einschaltung eines Sachverständigen durch das Gericht erfolgen, wenn eindeutige Symptome vorliegen, die auch einem medizinisch nicht vorgebildeten Laien zweifelsfreie Schlüsse gestatten.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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