Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-02-10, 18 K 5035/21

18 K 5035/21Tribunal administratif10 févr. 2023

Regest

Zum Rechtscharakter, der Eingriffsqualität und den rechtlichen Anforderungen an eine polizeiliche Gefährderansprache

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 5035/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-10

Aktenzeichen: 18 K 5035/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0210.18K5035.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 1 Abs. 1 PolG NRW; § 8 Abs. 1 PolG NRW; § 43 VwGO

Leitsätze

Zum Rechtscharakter, der Eingriffsqualität und den rechtlichen Anforderungen an eine polizeiliche Gefährderansprache

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

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