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2 L 22/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-02-09, 2 L 22/23
2 L 22/23Tribunal administratif9 févr. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-09
Aktenzeichen: 2 L 22/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0209.2L22.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 9 LVO NRW; § 42 Abs. 3 Satz 4 LPVG NRW
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Beigeladene auf die ausgeschriebene Stelle der Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW - Sachgebietsleitung des Sachgebiets 00.0 beim M. NRW - zu befördern, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000,- Euro festgesetzt.
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