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23 K 6618/21.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-01-23, 23 K 6618/21.A
23 K 6618/21.ATribunal administratif23 janv. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-23
Aktenzeichen: 23 K 6618/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0123.23K6618.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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