Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-15, 3 K 7310/20

3 K 7310/20Tribunal administratif15 nov. 2022

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 3 K 7310/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-15

Aktenzeichen: 3 K 7310/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1115.3K7310.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selber trägt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils derselben Höhe leistet.

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