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5 K 6171/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-02, 5 K 6171/22
5 K 6171/22Tribunal administratif2 nov. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-02
Aktenzeichen: 5 K 6171/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1102.5K6171.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Bescheid vom 1. August 2022 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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