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29 K 5264/21.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-10-29, 29 K 5264/21.A
29 K 5264/21.ATribunal administratif29 oct. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-29
Aktenzeichen: 29 K 5264/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1029.29K5264.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffern 3. bis 6. des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 00. Juli 2021 verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, je zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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