Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-09-26, 28 K 6150/21

28 K 6150/21Tribunal administratif26 sept. 2022

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 K 6150/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-26

Aktenzeichen: 28 K 6150/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0926.28K6150.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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