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16 K 6690/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-09-16, 16 K 6690/20
16 K 6690/20Tribunal administratif16 sept. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-16
Aktenzeichen: 16 K 6690/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0916.16K6690.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
Der Streitwert des durch gerichtlichen Vergleich erledigten Verfahrens wird auf 3.960,32 Euro festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG; dabei geht das Gericht bei einer – hier streitgegenständlichen – reinen Bescheidungsklage von der Hälfte des Wertes aus, auf den der ursprüngliche Antrag an die Behörde gerichtet war; der Corona-Überbrückungshilfe-Antrages des Klägers vom 25. September 2020 war auf Bewilligung von 7.920,64 Euro gerichtet, so dass von diesem Wert die Hälfte als Streitwert anzusetzen war).
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