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15 K 7677/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-05-16, 15 K 7677/20
15 K 7677/20Tribunal administratif16 mai 2022
Bei den in einem ärztlichen Attest enthaltenen Feststellungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten handelt es sich um Wissenserklärungen. Das Attest bedarf deshalb der eigenhändigen Unterschrift des Arztes.
Entscheidungsdatum: 2022-05-16
Aktenzeichen: 15 K 7677/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0516.15K7677.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Bei den in einem ärztlichen Attest enthaltenen Feststellungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten handelt es sich um Wissenserklärungen. Das Attest bedarf deshalb der eigenhändigen Unterschrift des Arztes.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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