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12 K 737/22.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-04-29, 12 K 737/22.A
12 K 737/22.ATribunal administratif29 avr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-29
Aktenzeichen: 12 K 737/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0429.12K737.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 6. Januar 2022 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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