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25 K 6111/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-04-08, 25 K 6111/19
25 K 6111/19Tribunal administratif8 avr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-08
Aktenzeichen: 25 K 6111/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0408.25K6111.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Kammer
Der der Beigeladenen erteilte Vorbescheid der Beklagten vom 4. Juli 2019 zur Errichtung eines Sportfachmarktes auf dem Grundstück Gemarkung G1 wird aufgehoben.
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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