Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-01-20, 4 K 4943/20

4 K 4943/20Tribunal administratif20 janv. 2022

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 4 K 4943/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-20

Aktenzeichen: 4 K 4943/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0120.4K4943.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 6. Mai 2020 verurteilt, die im Baulastenverzeichnis der Beklagten zur Verpflichtungserklärung-Nr. N01 (Bestandsnummer N02 unter Nr. 1) für das Grundstück B.-straße 0, G01, eingetragene Baulast, zu Gunsten des Grundstücks C.-straße 00 zwölf Kraftfahrzeugstellplätze bereitzuhalten, zu löschen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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