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2 K 8698/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-12-10, 2 K 8698/19
2 K 8698/19Tribunal administratif10 déc. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-10
Aktenzeichen: 2 K 8698/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1210.2K8698.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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