Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-11-26, 6 L 1820/21

6 L 1820/21Tribunal administratif26 nov. 2021

Regest

1. Wird eine zum Zeitpunkt der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bereits rechtskräftige Verurteilung der Luftsicherheitsbehörde erst danach bekannt, kann sie die Feststellung nicht nach § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG NRW analog widerrufen. Das nachträgliche Bekanntwerden steht der nachträglich eingetretenen Tatsache nicht gleich (wie BVerwG, Urteil vom 19. September 2018 - 8 C 16/17 -, juris Rn. 15 ff.).2. Der Widerruf kann unter den Voraussetzungen des § 47 VwVfG NRW in eine Rücknahme der (von Anfang an rechtswidrigen) Zuverlässigkeitsfeststellung mit Wirkung für die Zukunft umgedeutet werden.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 L 1820/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-26

Aktenzeichen: 6 L 1820/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1126.6L1820.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 47 VwVfG; § 48 Abs. 1, Abs. 4 VwVfG; § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG; § 7 Abs. 1, Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 LuftSiG

Leitsätze

  1. Wird eine zum Zeitpunkt der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bereits rechtskräftige Verurteilung der Luftsicherheitsbehörde erst danach bekannt, kann sie die Feststellung nicht nach § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG NRW analog widerrufen. Das nachträgliche Bekanntwerden steht der nachträglich eingetretenen Tatsache nicht gleich (wie BVerwG, Urteil vom 19. September 2018 - 8 C 16/17 -, juris Rn. 15 ff.).2. Der Widerruf kann unter den Voraussetzungen des § 47 VwVfG NRW in eine Rücknahme der (von Anfang an rechtswidrigen) Zuverlässigkeitsfeststellung mit Wirkung für die Zukunft umgedeutet werden.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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