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7 K 4976/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-11-17, 7 K 4976/19
7 K 4976/19Tribunal administratif17 nov. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-17
Aktenzeichen: 7 K 4976/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1117.7K4976.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 22. Mai 2019 verpflichtet, die am 26. Juni 2019 durchgeführte Veranstaltung „Auffrischungskurs in der Schilddrüsensonographie“ als Fortbildungsmaßnahme nach §§ 7 und 8 der Fortbildungsordnung anzuerkennen und mit sechs Fortbildungspunkten zu bewerten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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