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6 L 2028/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-11-11, 6 L 2028/21
6 L 2028/21Tribunal administratif11 nov. 2021
Der Führerscheininhaber kann seinen von der Fahrerlaubnisbehörde einbehaltenen Führerschein nicht im einstweiligen Rechtsschutz herausverlangen, wenn unaufklärbar bleibt, ob er noch Inhaber der darin dokumentierten Fahrerlaubnis ist.
Entscheidungsdatum: 2021-11-11
Aktenzeichen: 6 L 2028/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1111.6L2028.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 22 Abs. 3 FeV; § 25 Abs. 4 FeV; § 123 VwGO; § 86 VwGO
Der Führerscheininhaber kann seinen von der Fahrerlaubnisbehörde einbehaltenen Führerschein nicht im einstweiligen Rechtsschutz herausverlangen, wenn unaufklärbar bleibt, ob er noch Inhaber der darin dokumentierten Fahrerlaubnis ist.
Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.
Der Streitwert wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.
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