Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-11-11, 6 L 2028/21

6 L 2028/21Tribunal administratif11 nov. 2021

Regest

Der Führerscheininhaber kann seinen von der Fahrerlaubnisbehörde einbehaltenen Führerschein nicht im einstweiligen Rechtsschutz herausverlangen, wenn unaufklärbar bleibt, ob er noch Inhaber der darin dokumentierten Fahrerlaubnis ist.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 L 2028/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-11

Aktenzeichen: 6 L 2028/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1111.6L2028.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 22 Abs. 3 FeV; § 25 Abs. 4 FeV; § 123 VwGO; § 86 VwGO

Leitsätze

Der Führerscheininhaber kann seinen von der Fahrerlaubnisbehörde einbehaltenen Führerschein nicht im einstweiligen Rechtsschutz herausverlangen, wenn unaufklärbar bleibt, ob er noch Inhaber der darin dokumentierten Fahrerlaubnis ist.

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.

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