projets
28 K 4876/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-11-11, 28 K 4876/18
28 K 4876/18Tribunal administratif11 nov. 2021
Zu den Voraussetzungen für die Einbeziehung von Grün- und Freiflächen eines Hausgartens sowie einer Terrassenkonstruktion in die denkmalrechtliche Unterschutzstellung einer in den 1930er Jahren im Stil des "Neuen Bauens" errichteten Villa.
Entscheidungsdatum: 2021-11-11
Aktenzeichen: 28 K 4876/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1111.28K4876.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Normen: DSchG NRW § 2 Abs 1; DSchG NRW § 2 Abs 2; DSchG NRW § 3
Zu den Voraussetzungen für die Einbeziehung von Grün- und Freiflächen eines Hausgartens sowie einer Terrassenkonstruktion in die denkmalrechtliche Unterschutzstellung einer in den 1930er Jahren im Stil des "Neuen Bauens" errichteten Villa.
Die unter der lfd. Nummer 1004 erfolgte Eintragung des Wohnhauses X.----------allee 000 („Villa“) in L. in die Denkmalliste der Beklagten und der dem Kläger hierüber erteilte Bescheid der Beklagten vom 26. April 2018 in der Gestalt vom 23. April 2021 werden aufgehoben, soweit sich die Unterschutzstellung auf die unterhalb der oberen Terrassenfläche gelegene abgestufte Terrassenanlage sowie auf die Grün- und Freiflächen einschließlich dort verlegter Natursteinwegeplatten auf dem Flurstück 000, Flur 00, Gemarkung C. erstreckt.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind, tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung des jeweiligen Kostengläubigers gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.