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28 K 819/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-06-21, 28 K 819/20
28 K 819/20Tribunal administratif21 juin 2021
Die Wirksamkeit einer Antragstellung mit dem Programm ELAN-NRW setzt nicht voraus, dass der unterzeichnete Datenbegleitschei im Original an die Landwirtschaftskammer NRW übersandt wird.
Entscheidungsdatum: 2021-06-21
Aktenzeichen: 28 K 819/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0621.28K819.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Normen: Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus des Ministeriums für Klimasc; hutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 5. November 2015
Die Wirksamkeit einer Antragstellung mit dem Programm ELAN-NRW setzt nicht voraus, dass der unterzeichnete Datenbegleitschei im Original an die Landwirtschaftskammer NRW übersandt wird.
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Direktors der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter vom 13. Januar 2020 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 7.096,34 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 13. Mai 2000 an zurückzuzahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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