Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-06-16, 29 L 1258/21

29 L 1258/21Tribunal administratif16 juin 2021

Regest

Ein im häuslichen Umfeld von einem erziehungsberechtigten, in der Handhabung von Coronatests geschulten Elternteil durchgeführter Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Coronavirus erfüllt nicht die an einen Test gemäß § 1 Abs. 2 a Satz 1 CoronaBetrVO zu stellenden Anforderungen, um an der schulischen Nutzung teilzunehmen.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 L 1258/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-16

Aktenzeichen: 29 L 1258/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0616.29L1258.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Kammer

Leitsätze

Ein im häuslichen Umfeld von einem erziehungsberechtigten, in der Handhabung von Coronatests geschulten Elternteil durchgeführter Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Coronavirus erfüllt nicht die an einen Test gemäß § 1 Abs. 2 a Satz 1 CoronaBetrVO zu stellenden Anforderungen, um an der schulischen Nutzung teilzunehmen.

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.
  • 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
  • 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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