Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-05-17, 28 K 5110/20

28 K 5110/20Tribunal administratif17 mai 2021

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 K 5110/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-17

Aktenzeichen: 28 K 5110/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0517.28K5110.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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