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28 K 2377/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-02-16, 28 K 2377/19
28 K 2377/19Tribunal administratif16 févr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-16
Aktenzeichen: 28 K 2377/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0216.28K2377.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 18. Februar 2019 wird aufgehoben und die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger auf seinen Bauantrag vom 24. Juli 2018 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 2 Garagen auf dem Grundstück G1 ( G. X) in I. zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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