Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-02-10, 18 K 8026/19

18 K 8026/19Tribunal administratif10 févr. 2021

Regest

kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse betreffend ein für einen Tag geltendes Bereichsbetretungsverbot anlässlich eines Fußballsspiels; Anforderungen an die Begründung und die Ermessenserwägung;

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 8026/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-10

Aktenzeichen: 18 K 8026/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0210.18K8026.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 34 Abs. 2 PolG NRW; § 39 VwVfG NRW; § 114 Satz 2 VwGO

Leitsätze

kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse betreffend ein für einen Tag geltendes Bereichsbetretungsverbot anlässlich eines Fußballsspiels; Anforderungen an die Begründung und die Ermessenserwägung;

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

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