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8 K 8185/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-12-17, 8 K 8185/19
8 K 8185/19Tribunal administratif17 déc. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: 8 K 8185/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1217.8K8185.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Festsetzungsbescheid vom 18. Oktober 2019 wird insoweit aufzuheben, als eine Abwasserabgabe von mehr als 129.936,10 Euro festgesetzt wurde.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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