Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-11-10, 22 K 6941/18.A

22 K 6941/18.ATribunal administratif10 nov. 2020

Regest

Unterbrechung der Überstellungsfrist durch behördliche Aussetzung der Vollziehung; Die Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO kann durch eine behördliche Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung wegen Überstellungshindernissen infolge der COVID-19-Pandemie unterbrochen werden. Die Aussetzungsentscheidung ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige Staat (hier: Polen) alle Überstellungen in sein Hoheitsgebiet bis auf weiteres aussetzt.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 K 6941/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-10

Aktenzeichen: 22 K 6941/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1110.22K6941.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Normen: Art. 29 Dublin III-VO; Art. 27 Dublin III-VO; § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG; § 34a Abs. 1 AsylG; § 80 Abs. 4 VwGO

Leitsätze

Unterbrechung der Überstellungsfrist durch behördliche Aussetzung der Vollziehung; Die Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO kann durch eine behördliche Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung wegen Überstellungshindernissen infolge der COVID-19-Pandemie unterbrochen werden. Die Aussetzungsentscheidung ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige Staat (hier: Polen) alle Überstellungen in sein Hoheitsgebiet bis auf weiteres aussetzt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird unter Übergehung der Berufungsinstanz zugelassen.

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