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3 K 7585/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-10-06, 3 K 7585/18
3 K 7585/18Tribunal administratif6 oct. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-06
Aktenzeichen: 3 K 7585/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1006.3K7585.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
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